aktuelle Vereinsbeiträge (Stand 01.01.2010)

Vereinsbeiträge Grundbeitrag (halbjährlich) Grundbeitrag (jährlich)
1 Kind (ab dem 2.Lebensjahr) 27,00 € 54,00 €
2 Kinder und mehr 39,50 € 79,00 €
1 Erwachsener 55,50 € 111,00 €
1 Erwachsener mit Kind/ern 67,50 € 135,00 €
Ehepaar 75,00 € 150,00 €
Ehepaar mit Kind/ern 84,50 € 169,00 €
Schüler/ Studenten/ Auszubildende
(18-26 Jahre)
27,00 € 54,00 €
Nur-Wanderer 20,00 € 40,00 €
Passive Mitglieder 10,00 € 20,00 €
Sonderbeitrag Kind 6,00 € 12,00 €
Sonderbeitrag Erwachsener 27,00 € 54,00 €


Rechnungszahler 2,50€ je Rechnung zusätzlich
Zahlungserinnerung/ Mahnung 3,00€ je Zahlungserinnerung zusätzlich



Beitragsregelungen

Jugendliche werden ab dem 18.Lebensjahr als Erwachsene bzw. bei rechtzeitigem Nachweis als Azubis eingestuft. Eine eventuell bestehende Familienmitgliedschaft erlischt.

Für Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren müssen Beitragsermäßigungen beantragt werden. Dieser Antrag ist jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen neu zu stellen, ansonsten werden die Erwachsenen-Beiträge erhoben. Ermäßigungen sind schriftlich spätestens einen Monat vor dem Beitragseinzug einzureichen. Die Beitragssonderregelungen gelten bis zum 26.Lebensjahr.

Im Eltern/Kind-Turnen ist eine Mitgliedschaft für das Elternteil bzw. die Begleitperson und das Kind notwendig.

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe (Sonderbeitrag) und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Nachweise. Dieser Antrag ist jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen neu zu erstellen, ansonten werden die reguären Beiträge erhoben.

Für die Teilnahme an der Wassergymnastik (AquaFIT) muss der Betrag von zur Zeit 4,50€ für die Nutzung des Kurbad Heumers vom Teilnehmer selbst getragen werden



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Beitragserhebung

Die Erhebung der Beiträge und Gebühren erfolgt durch Bankeinzug. Der Vereinsbeitrag wird jeweils zum 15.03. und 15.09. des Jahres erhoben. Bei Vereinseintritt wird der anteilige Beitrag nach dem jeweiligen Stichtag bis zum nächsten Beitragstermin eingezogen.
Kosten die durch Rücklastschrift entstehen oder die dem Verein aus nicht erfolgter Ummeldung von Adressen oder Bankverbindungen entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes.




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